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Urheberrechtsforderungen drohen Importeuren von Digitalen Geräten und SpeichermedienMitteilung vom 02.05.2013
Nach dem deutschen Urheberrecht sind alle Hersteller, Händler oder Importeure von digitalen Geräten (z. B. PC, Smartphones und andere Mobiltelefone, Tablets, Consolen, MP3-Player, Unterhaltungselektronik) und Speichermedien (z. B. Speicherkarten, Rohlinge, USB-Sticks, Festplatten und Flash-Speicher) verpflichtet, eine Vergütung zu zahlen. Durch diese Vergütung ist vom Gesetzgeber als Ausgleich für die Einnahmenverluste vorgesehen, die den Urhebern dadurch entstehen, dass mit den digitalen Geräten und Speichermedien legale Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke angefertigt werden. Die Vergütung dient hingegen nicht als Kompensation für Einnahmenverluste durch Raubkopien. |